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Cum servis nullum est conubium
Sklaven kann man nicht heiraten!" - Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch ...

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